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Der blaue Planet und der Weltklimavertrag 12/2016

 

In den Dimensionen des Weltraums ist der belebte Teil unserer Erde nur eine hauchdünne Schicht an ihrer Oberfläche. Wenn die Erde eine Kugel mit einem Durchmesser von 10 m wäre. dann hätte diese Schicht an ihrer Oberfläche eine Dicke von 0,35 mm. In diesem "Biofilm" spielt sich alles uns bekannte Leben ab. Ob es irgendwo im Weltraum noch etwas Ähnliches gibt, haben wir bis jetzt nicht entdeckt.  

 

Auch so betrachtet, muss es einem grausen vor der Sorglosigkeit, mit der wir unsere Erde und den schmalen Lebensraum behandeln.

 

Dass fast alle Staaten der Erde nun ernsthaft über einen Weltklimavertrag nachdenken, ist ein hoffnungsvoller Ansatz. Wie sieht es bei uns damit aus?

 

Das weltberühmte Foto von der "aufgehenden" Erde, aufgenommer bei der Apollomission 1968.

G7-Konferenz in Elmau/Bayern Juni 2015

Allgemein wird es der Bundeskanzlerin zugeschrieben, dass diese Konferenz die "Dekarbonisierung" der Weltwirtschaft bis 2100 als gemeinsames Ziel formuliert hat und als Etappenziel eine Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um 40-70 % gegenüber 2010. Die Benennung eines "Ziels" ist eine relativ unverbindliche Ankündigung, aber immerhin waren hieran auch die USA beteiligt - nicht dagegen China und der ebenfalls große Emittent Indien.

 

Klimaschutz-Übereinkommen Paris 2015

Dieses Übereinkommen ist inzwischen als völkerrechtlicher Vertrag in Kraft getreten. Bis Anfang Oktober 2016 hatten 72 Vertragsparteien die Ratifikationsurkunden bei der UN hinterlegt (>55 Parteien mit >55 % der weltweiten Emissionen), darunter auch die USA und China. Vertragsziel ist, dass "der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad C über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad C ... zu begrenzen" (Art. 2 Abs. (1) a). Alle Vertragsparteien haben sich verpflichtet, die dazu notwendigen Schritte festzulegen, laufend anzupassen und darüber zu berichten (Art. 3 und 4 Abs. 2). Der Vertrag enthält keine Sanktionen für den Fall der Nichteinhaltung. Den vollständigen Vertragstext finden Sie hier.

 

"Hausentwurf" des Bundesumweltministeriums April 2016

Nicht eingehaltene Pläne und andere Ankündigungen haben wir viele (Biodiversität, Artensterben, Gewässerschutz, Nachhaltigkeit). Wenn die anfangs in großer Ferne benannten Zieljahre näherrücken - und aufgrund Untätigkeit nichts erreicht ist - werden sie eben um nochmal 10 Jahre oder mehr in die Zukunft verschoben. Das Bundesumweltministerium wollte es dieses Mal besser machen und hat im April einen "Hausentwurf" vorgelegt, in dem konkrete Zwischenziele für alle Bereiche in jeweils mehreren Etappen bis 2050 benannt waren. Es heißt, der Plan sei ausreichend konkret gewesen, nach Abstimmung mit den anderen Ministerien sei davon aber nichts übrig geblieben. Bei den Recherchen zu diesem Beitrag mussten wir leider feststellen, dass auf den Internetseiten des Umweltministeriums zwar alle möglichen Texte angeboten werden, der "Hausentwurf" aber nirgends zu finden ist. Eine direkte Anfrage im Ministerium blieb unbeantwortet.  

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